AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

ALLGEMEINES

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von „LICHT LIEBT FARBE – FOTOGRAFIE & DESIGN Kerstin Günther“ durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und / oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

 

AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN

Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine schriftliche Bestätigung (E-Mail, WhatsApp, SMS oder Facebook Messenger) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

 

PREISE, HONORAR, FÄLLIGKEITEN

Für die Umsetzung der Fotos wird ein Honorar in Form eines Paketpreises oder eine festgelegte, individuelle Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Im Vorfeld abgesprochene Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Materialkosten für die Paketinhalte sind im Paketpreis / in der Pauschale enthalten. Ausnahmen bilden extra Anfertigungen auf Kundenwunsch, wie zum Beispiel Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder usw. 

Die erste Hälfte des Honorars ist spätestens 7 Tage vor dem Shootingtermin fällig (Überweisung, PayPal), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei einer kurzfristigen Terminvereinbarung ist eine Barzahlung zu Beginn des Shootings möglich. Das Shooting findet erst nach erbrachter Anzahlung statt. Die zweite Hälfte des Honorars ist nach der Bildauswahl in der Online-Galerie und somit vor Bearbeitungsbeginn fällig (Überweisung, PayPal). Für die Bestellung von Fotoprodukten gilt grundsätzlich Vorauskasse. 

Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. 

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten. 

 

GESTALTUNGSFREIHEIT

Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, das bedeutet Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.

 

STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG

Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Shootingtermin nicht wahrnehmen, so muss er dies 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Anderenfalls wird die Anzahlung von der Fotografin einbehalten. Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin, so hat die Fotografin das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe der Anzahlung einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Absage und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber der Fotografin. 

Ebenfalls hat die Fotografin das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (Erkrankung, höhere Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und / oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird darüber per Telefon, E-Mail, WhatsApp, SMS oder Facebook Messenger informiert und es wird ihm unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Fotografin berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

 

BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT

Personen, die auf dem Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden.

Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shootingvertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.

 

ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. B. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. 

Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. 

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. 

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern und Dateien (online wie offline) liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in 1 Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.

Der Tierhalter hat während des Shootings uneingeschränkt auf das Benehmen seines Tieres und dessen körperliches Wohl zu achten. Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch das Tier des Auftraggebers entstehen. Für Schäden am Equipment oder KFZ der Fotografin durch das Tier des Auftraggebers oder den Auftraggeber selbst, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung.

 

SONSTIGES

Während des Shootings ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, sofern nicht anders vereinbart. 

Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder oder anderer Fotoprodukte nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Zur Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Für die Dauer von mindestens 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die bearbeiteten digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Bilddaten des Auftrags zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (z. B.  Bildrauschen, Schärfe, falscher Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren. Erst nach der Auswahl durch den Auftraggeber werden die Bilder final bearbeitet und im Detail retuschiert.

 

URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE

„Fotografien“ und „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

Die Fotografin überträgt (nach vollständiger Bezahlung des Honorars) jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht-kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten führt zu einer Vertragsstrafe.

Sollen Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich) als ursprünglich vorgesehen genutzt werden, so ist der Auftraggeber / Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. 

Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinerten und mit dem Fotografenlogo versehenen) digitalen Dateien ist im nicht-kommerziellen / wettbewerbsfreien Bereich möglich. Dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (https://www.lichtliebtfarbe.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und / oder die Fotografin namentlich zu nennen (LICHT LIEBT FARBE – Kerstin Günther). 

Jede Veränderung und Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos, z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes (dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie z. B. Instagram, VSCO und andere) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend im JPG- Format (300 dpi) sowie in weboptimierter Auflösung (72 dpi). Die Dateien werden entsprechend benannt. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW, JPEG) ist ausgeschlossen. 

Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsenz veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich widersprechen.

 

GUTSCHEINE

Die Barauszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich. Ist der im Gutschein ausgewiesene Betrag höher als die eingekaufte Leistung, wird in Höhe des Differenzbetrages ein neuer Gutschein ausgestellt. Die Gültigkeit eines Gutscheins beträgt 1 Jahr.

 

DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und – im Rahmen des Shootings – an Dritte (Druckerei, Homepage, Online-Vorschau, Social Media) weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Bunt ist meine Lieblingsfarbe.

Walter Gropius